Diese Vorschrift fügt sich in die Strategie der Harmonisierung der spanischen Rechnungslegungsvorschriften mit den von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards ein, um Unternehmen, ihren Abschlussprüfern sowie anderen Nutzern von Rechnungslegungsvorschriften eine angemessene und systematische Auslegung der sich aus den kaufmännischen Vorschriften für Kapitalgesellschaften abgeleiteten Rechnungslegungsaspekte zur Verfügung zu stellen.
Die Entschliessung des ICAC stellt die regulatorische Entwicklung der Kriterien für die Darstellung von Finanzinstrumenten dar und die Auswirkungen auf die Rechnungslegung u.a. der folgenden kaufmännischen Vorschriften:
- Kapitalzuführungen (Stammaktien, Aktien ohne Stimmrecht, Vorzugsaktien und besondere Aktien)
- Sonstige Einzahlungen von Gesellschaftern in das Eigenkapital oder für zukünftige Kapitalerhöhungen
- Geschäfte mit eigenen Aktien und Anteilen
- Ergebnisverwendung
- Kapitalerhöhung und -reduzierung
- Niessbrauchsrechte an Aktien
- Neuformulierung des Jahresabschlusses
- Wandelanleihen in ihren verschiedenen Formen
- Strukturelle Veränderungen von Kapitalgesellschaften, einschliesslich Umwandlung und Sitzwechsel.
Hinweis: Die Erstveröffentlichung dieses Artikels erfolgte im Newsletter Recht & Steuern Nr 59 im Juni 2018
Stand: 04.07.2018