Anfang Juli hat die autonome Regierung der Balearen der spanischen Fluggesellschaft Ibéria eine Geldbuße in Höhe von 25.000,00 EUR auferlegt, weil sie von ihren Berwerbungskandidatinnen eine Urinprobe zur Feststellung einer möglichen Schwangerschaft verlangt hatte. Die zuständige Behörde hatte dieses Vorgehen im Bewerbungsprozess als diskriminierend eingestuft und damit das Sicherheitsargument von Ibéria verworfen. Ibéria hatte den Test mit dem Argument begründet, dass dieser zur Einhaltung des Protokolles zum Schutz der Schwangeren und des Fötus diene. Gegen den Verwaltungsakt kann Ibéria noch Rechtsmittel einlegen, welches jedoch aufgrund der vorherrschenden Arbeitsrechtsprechung zum Diskriminierungsverbot keine Aussicht auf Erfolg verspricht. Nachfolgend möchten wir Ihnen kurz skizzieren, welche Fragen in Bewerbungsgesprächen gestattet sind und welche Risiken mit unzlässigen Fragen verbunden sein können.
Persönliche Daten
Bei der Abfrage persönlicher Informationen des Bewerbers muss immmer ein Bezug zur ausgeschriebenen Stelle bestehen. Fragen zur persönlichen und familiären Situation, insbesondere zur Familienplanung sind absolut unzulässig. Diese Informationen gehören zur geschützte Privatsphäre des Kandidaten und sind für die Einstellung nicht von Bedeutung. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anzeige wegen nachgewiesener Diskriminierung aufgrund Geschlechts, Herkunft, Alter usw. in besonders schweren Fällen Mindestgeldbußen in Höhe von 6.251,00 EUR auferlegt werden können. Des Weiteren kann der Bewerber Schadenersatz wegen einer Grundrechtsverletzung gegenüber der Firma geltend machen, wenn er die Diskriminierung beweisen kann.Vorsicht mit Fragebögen:
Sofern Sie bei der Einstellung Fragebögen verwenden, vergewissern Sie sich, dass diese einer Rechtmäßigkeitsprüfung standhalten, also keine diskriminierenden Fragen enthalten. Andernfalls liefern Sie den Kandidaten die nötigen schriftlichen Beweise für eine Anzeige wegen Diskriminierung beim Einstellungsgespräch.Zulässigkeit von Tonaufnahmen:
Doch auch wenn das Bewerbungsgespräch ausschließlich verbal erfolgt, müssen Sie beachten, dass die vom Bewerber vorgenommen Tonaufnahme des Bewerbungsgesprächs (etwa mit dem Handy) ein im spanischen Arbeitsprozess zugelassenes Beweismittel darstellt. Im nachfolgenden haben wir Ihnen Beispiele für unzulässige und zulässige Fragen aufgelistet:Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch:
- Fragen nach Familienstand, Schwangerschaft und Familienplanung
- Abfrage medizinischer Informationen oder ärztlicher Atteste – diese können Sie erst nach Vertragsbeginn einfordern, sofern es der Arbeitsplatz erfordert (zB bei Piloten)
- Abfrage eines polizeilichen Führungszeugnisses, es sei denn, diese Abfrage ist für die jeweilige Berufsgruppe gestattet
Zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch:
- Reisebereitschaft
- Arbeitszeit
- Grund für Interesse an einer Position in Ihrem Unternehmen
Empfehlung:
Der Schutz der Privatsphäre des Bewerbers erstreckt sich auf alle Informationen, die gegen den Willen des Bewerbers oder unter Ausnutzung einer Zwangssituation abgefragt werden. Möchten Sie Informationen über den Bewerber erlangen, können Sie die sozialen Netzwerke konsultieren, sofern das Profil und darin enthaltene Informationen öffentlich zugänglich sind, zB bei Facebook, Instagram, Twitter, Linkedin, Xing, usw.Fecha: 19.07.2017