Trotz der unverändert hohen Scheidungsraten stellen sich nur wenige Paare vor ihrer Heirat die Frage, ob sie einen Ehevertrag schließen sollen, um hiermit einen Rosenkrieg zu vermeiden, sollte ihre Ehe doch vor dem Scheidungsrichter enden. Zwar sorgen die gesetzlichen Regelungen in den meisten Fällen für einen gerechten Ausgleich im Falle der Scheidung. In manchen Fällen ist ein Ehevertrag jedoch ratsam und schützt vor unliebsamen Überraschungen.
Gerade Selbständigen oder Unternehmern ist ein Ehevertrag dringend anzuraten, um ihren Betrieb abzusichern und zu verhindern, dass sie aus dem während der Ehe geschaffenen Unternehmenswert einen finanziellen Ausgleich leisten müssen. Aber auch Paare mit ungleichen Vermögen oder großen Einkommensunterschieden sollten einen Ehevertrag in Betracht ziehen. Dabei muss nicht zwingend jeglicher finanzieller Ausgleich – etwa durch Gütertrennung oder einen Unterhaltsverzicht - ausgeschlossen werden. Stattdessen können z.B. bestimmte Vermögenswerte wie der Betrieb oder eine Immobilie dem Vermögensausgleich entzogen oder Unterhalt nur dann verlangt werden, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Auch zum Ausgleich der Rentenansprüche, dem sog. Versorgungsausgleich, kann vereinbart werden, dass nur die gesetzliche Rente, nicht aber private Rentenversicherungen geteilt werden. Ein Ehevertrag darf aber nicht dazu führen, dass ein Ehegatte einseitig bevorteilt wird. In diesem Fall kann ein Familienrichter einen Ehevertrag korrigieren oder gar insgesamt für unwirksam erklären. Zu weitreichende Regelungen, die etwa den Unterhalt einer Mutter mit kleinen Kindern beschneiden oder den Rentenausgleich ausschließen, sollten deshalb vermieden werden.
Schließlich sollten Paare, die aus unterschiedlichen Ländern stammen oder bei Heirat im Ausland gelebt haben, sich anwaltlich beraten lassen und ggf. durch einen Ehevertrag vermeiden, dass ihr Vermögen nach ausländischem Recht aufgeteilt wird, zu dem sie keinerlei Bezug mehr haben.
Fecha: 27.09.2017