Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersteilzeitrente
Grundsätzlich hängen alle Rentenansprüche nach dem spanischen Sozialversicherungsrecht vom Alter und den Versicherungszeiten des Anspruchstellers in der spanischen Sozialversicherung und anderen EU-Ländern ab.Praxistipp: Vor Rentenantritt empfiehlt es sich, eine frühzeitige Abfrage der Versicherungszeiten beim jeweiligen Rentenversicherungsträger vorzunehmen. Dies gilt insbesondere bei geplanter Anerkennung von Versicherungszeiten durch unselbständige Tätigkeit in mehreren EU- Ländern.
Für die Antragstellung in Spanien gelten im Jahr 2018 die folgenden Bedingungen:
Vorzeitige Altersteilzeitrente:
Sofern der Anspruchsteller in 2018 61 Jahre und sechs Monate jung ist und eine Beitragszeit von 34 Jahren und sechs Monaten nachgewiesen wird, kann Antrag auf vorzeitige Altersteilzeitrente gestellt werden. Diese Variante ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass das Unternehmen einen Arbeitsvertrag in Form eines Ablösungsvertrag (sog. contrato de relevo) mit einem Mitarbeiter zur Besetzung der offenen Halbtagsstelle abschließt.
Altersteilzeitrente im Regelrentenalter:
Ist der Antragsteller in 2018 bereits im Regelrentenalter, also 65 und 6 Monate oder 65 und Mindestbeitragszeit von 36 Jahren und sechs Monaten, kann Antrag auf Altersteilzeitrente mit einer Reduzierung der Arbeitszeit zwischen 25% und 50 % gestellt werden.Stand: 01.02.2018