Nach Umsetzung der Vorgaben der europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 steckt das neue spanische Datensschutzgesetz (sog. Reglamento de Protección de Datos) zwar noch im Entwurf. Doch es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Unternehmen und speziell die Personalabteilungen sich bereits jetzt auf die Änderungen einstellen sollten, die ab dem 25. Mai 2018 in Spanien in Kraft treten:

Arbeitnehmer haben künftig stärkere Rechte in Bezug auf Zugang und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten

Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer noch ausführlicher informiert werden muss, zu welchem speziellem Zweck seine Daten wie und wo verarbeitet werden. Dies muss der Arbeitnehmer dem Unternehmen ausdrücklich schriftlich genehmigen. Das bedeutet, dass Unternehmen die Datenschutzklauseln in Arbeitsverträgen prüfen und eventuell anpassen lassen müssen, damit sie künftig rechtskonform sind.

Schutz personenbezogener Daten bei Betriebsübergang

Des weiteren werden die Rechte der Arbeitnehmer auf den Schutz ihrer persönlichen Daten bei Verhandlungen über einem möglichen Betriebsübergang geschützt. Scheitern diese Verhandlungen, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sofortige Löschung seiner Daten gegenüber dem anderen Unternehmen.

Gesetzliche Kriterien für Videoüberwachung:

Das neue Gesetz nimmt die Kriterien der spanischen Rechtsprechung in Bezug auf die Videoüberwachung an Arbeitsstätten auf. Danach ist die Videoüberwachung rechtmäßig, wenn
  • dadurch die Sicherheit von Personen, Eigentum oder Einrichtungen gewährt
  • die Daten innerhalb von einem Monat gelöscht werden, es sei denn dass die Bildaufnahmen als Beweis für mögliche Plfichtverletzungen dienen
  • dafür ein Hinweisschild angebracht wird, auf dem Aufnahmeart, Verwendung und Identität des Verantwortlichen der Aufzeichnung sowie die möglichen Rechte gekennzeichnet sind
  • die Aufzeichnungen lediglich der Überwachung der Erfüllung der Arbeitsleistungen dienen und die Arbeitnehmer hierüber vorab informiert wurden

Strengere Anforderungen an Datenschutzverantwortlichen im Unternehmen

Das Gesetz sieht des weiteren strengere Prüfungs- und Dokumentationspflichten für den Datenschutzverantwortlichen im Unternehmen vor. Dieser muss künftig die Behandlung personenbezognener Daten im Unternehmen analysieren und entsprechende verwaltungstechnische Maßnahmen für den korrekten Umgang der Daten vornehmen (zB technische oder organisatorische Veränderungen)

Rechte der Erben bezüglich der Daten des Verstorbenen

Eine weitere Neuerung ist die Stärkung der Rechte der Erben auf Zugang und Löschung der Daten des verstorbenen Arbeitnehmers, es sei denn es besteht ein testamentarisches oder gesetzliches Verbot.

Recht auf Vergessen

Generell wird das Recht des Einzelnen auf Löschung seiner Daten geschützt. Es wird damit einfacher, einmal veröffentlichte Informationen (etwa im Internet) löschen zu lassen.

Bußgeldkatalog für Verstöße

Wie sollte es anders sein, so sieht da neue Gesetz einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die neuen Datenschutzbestimmungen mit Bußgeldern bis 20 Millionen EUR oder 4 % des Umsatzvolumens des Unternehmens pro Jahr vor, je nachdem welcher der Werte höher liegt.